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WILLKÜR VON JUGENDÄMTERN

Aktueller Fall

Wir erleben gerade einen Fall, wo ein gerade einmal einjähriges Baby völlig bar jeder Vernunft von einem Pflegeplatz auf den anderen gebracht werden soll (es ist bereits der 3. Pflegeplatz), nur weil sich zwei Jugendämter nicht einigen können. Gleichwohl sich die Jugendämter das Kindeswohl auf die Fahne schreiben, steht es in diesem Fall an letzter Stelle.

Pflegeeltern befürchten leider immer noch, sie seien nicht berechtigt, für den Verbleib eines Kindes zu kämpfen. Dem ist nicht so, wie ein Anwalt für Familienrecht deutlich ausführt:
Verbleib_eines_pflegekindes_in_der_Bereitschaf.pdf [48 KB]